10 wichtige Fahrtendienst-Informationen für Eltern zu Schulbeginn
Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig durch:
Am ersten und letzten Schultag wird KEIN Fahrtendienst durchgeführt. An diesen Tagen müssen die Kindern von ihren Eltern zur Schule gebracht und von dort auch wieder abgeholt werden.
Sie erhalten von der Zentrale die genaue Abholzeit. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind zur vereinbarten Zeit bereits vor dem Haustor, bzw. am vereinbarten Treffpunkt steht.
Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie vor der Abhol- bzw. Ankunftszeit des Fahrtendienstes telefonisch erreichbar sind. Der Fahrer meldet sich einige Minuten vorher per Telefon und gibt die genaue Ankunftszeit bekannt.
Melden Sie bitte sofort in der Zentrale, wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus anderen Gründen keinen Fahrtendienst benötigt. Ebenso ist es wichtig, Ihr Kind nach einer Unterbrechung wieder in der Zentrale anzumelden. Dies muss am vorhergehenden WERKTAG bis spätestens 14:00 durchgeführt werden.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz verändern, müssen Sie rechtzeitig die Schule über die neue Wohnadresse informieren. Die neue Abholadresse muss von der Zuständigen Magistratsabteilung genehmigt werden. Um eine durchgehende Beförderung zu gewährleiten, müssen Sie diese Informationen so bald als möglich der Schule zukommen lassen.
Wenn Ihr Kind den Bus verpasst (z.B. verschlafen), müssen Sie Ihr Kind selbst zur Schule bringen. Es kann in diesem Fall kein weiteres Fahrzeug eingesetzt werden.
Durch Witterungsverhältnisse oder angespannter Verkehrslage kann es zu Verspätungen kommen. Sollte der Fahrtendienstbus einmal nicht zur vereinbarten Zeit eintreffen, so rufen Sie bitte nach einer Wartezeit von 10 min in der Zentrale an. Die zuständigen Disponenten werden sich um die Klärung der Situation kümmern.
Es muss sichergestellt sein, dass Ihr Kind nach der Rückkehr von der Betreuungseinrichtung in Empfang genommen wird. Die Fahrer und Beifahrer haben die strikte Anweisung, die Kinder an der Haustür den Eltern zu übergeben. Sollten die Eltern nicht zu Hause sein, so wird der Fahrer versuchen, die Eltern telefonisch zu erreichen. Ist dies nicht möglich, wird das Jugendamt eingeschaltet. Bis dahin bleibt das Kind im Auto. Sind Sie der Meinung, dass Ihr Kind alleine nach Hause gehen darf, so melden Sie das bitte in der Zentrale. In diesem Fall können Sie eine persönliche Einverständniserklärung unterzeichnen.
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Kind und erklären Sie das Verhalten im Bus. Die Kinder müssen angegurtet bleiben, nicht mit Gegenständen herumwerfen und ähnliches. Kommt es zu einem dauerhaften, nicht angemessenen Verhalten, so kann das, nach Rücksprache mit der zuständigen Magistratsabteilung, zum Ausschluss von der Beförderung führen. In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind selbst zur Betreuungseinrichtung bringen.
Essen ist während der Fahrt nicht gestattet. Trinken aus Trinkflaschen ist erlaubt. Sollte Ihr Kind Medikamente benötigen, so müssen Sie diese dem Kind vor Fahrtantritt selbst verabreichen. Dem Fahrer/Beifahrer ist dies strikt untersagt.