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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Blaguss-Minibus-Service GmbH

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen betreffen Fahrten und Beförderungen von Personen mit Bussen der Blaguss-Minibus-Service GmbH.
  2. Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die festgehaltene Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer. Übersteigt die tatsächlich gefahrene Strecke – aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen – so werden die entsprechenden Mehrkilometer nachverrechnet. Bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer werden pro begonnener Stunde zusätzlich bis zu 50 Euro verrechnet.
  3. Blaguss-Minibus-Service haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrbereiten Wagen, soweit nicht Umstände vorliegen, welche von Blaguss-Minibus-Service trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren. Blaguss-Minibus-Service haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden. Blaguss-Minibus-Service haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden müssen, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich führen. Ebenso besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.
  4. Das Fahrzeug darf maximal mit der kommissionierten Anzahl von Fahrgästen besetzt werden.
  5. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist und der Reisende muss das Reisegepäck so beaufsichtigen, dass Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet sind und andere Reisende nicht belästigt werden. Auf den Gepäcksstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäcksstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in das Fahrzeug verladen werden. Blaguss-Minibus-Service haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Fahrzeug abhandenkommen. Genauso wird jede Haftung abgelehnt, wenn Gepäcksstücke über Nacht im Fahrzeug bleiben oder vergessen wurden.
  6. Für Verlust, Vertausch, Diebstahl oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes und/oder bei Fahrtpausen haftet Blaguss-Minibus-Service außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit nicht. Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch Blaguss-Minibus-Service bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zur vereinbarte Haftungshöchstgrenze von 55 Euro pro Gepäckstück, ein. Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.
  7. Wenn ein Fahrgast das Fahrzeug oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Verursacher für die Reiniungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeiten, aufzukommen.
  8. Verhält sich ein Fahrgast trotz Mahnung störend im Umgang mit dem Fahrer, dem Bus oder den anderen Fahrgästen, kann Blaguss-Minibus-Service den Beförderungsvertrag fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Fahrpreises besteht in diesem Fall nicht.
  9. Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung von Fahrgästen befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers oder Reiseleiters mitgeführt werden.
  10. Der Lenker ist verpflichtet, während der Fahrdienstleistung die vorgeschriebenen Pausen einzuhalten.
  11. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Blaguss-Minibus-Service die bereits entstandenen Kosten, mindestens jedoch 20 Euro Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen. Zuzüglich werden, bei Vertragsrücktritt durch den Besteller,
    ab dem 21. Werktag vor dem bestellten Termin 10 %
    ab dem 14. Werktag vor dem bestellten Termin 40 %
    ab dem 07. Werktag vor dem bestellten Termin 70 %
    des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt die Absage am Tage des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag, so beträgt die Stornogebühr 90 % des vereinbarten Entgeltes.
  12. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung an Blaguss-Minibus-Service, oder aber direkt an den Lenker erfolgen.
  13. Für Ansprüche wegen eines eventuellen Mangels der Beförderungsleistung, soweit sich dieser nicht auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie auf grobes Verschulden bezieht, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  14. Datenschutz
    Wir möchten an dieser Stelle auf unsere Datenschutzerklärung hinweisen. Diese können Sie unter datenschutz@blaguss-fahrtendienst.at anfordern oder unter www.blaguss-fahrtendienst.at/datenschutz aufrufen.
  15. Gerichtsstand ist Wien.
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